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Rechtliche Information

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der AK Personalmanagement GmbH für Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Stand: Mai 2026.

Diese AGB regeln Verträge zwischen der AK Personalmanagement GmbH und Unternehmen (B2B). Für Bewerber bestehen keine kostenpflichtigen Leistungen — die Vermittlung an Arbeitgeber ist für Bewerber stets unentgeltlich.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der AK Personalmanagement GmbH, Egerlandstr. 48, 82538 Geretsried („AK") und ihren Kunden („Auftraggeber") über Personalvermittlung sowie Arbeitnehmerüberlassung (AÜG-Leistungen).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn AK ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

§ 2 Leistungsspektrum

  1. Personalvermittlung: AK identifiziert geeignete Kandidaten für offene Stellen des Auftraggebers, prüft deren fachliche und persönliche Eignung und stellt sie dem Auftraggeber zur Auswahl vor.
  2. Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): AK überlässt eigene Arbeitnehmer als Zeitarbeitskräfte an den Auftraggeber. AK verfügt über die erforderliche unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit.
  3. Recruiting-Beratung: Auf Wunsch unterstützt AK bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen, der Definition von Anforderungsprofilen und der Strukturierung von Auswahlprozessen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote von AK sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von AK oder durch Aufnahme der konkreten Tätigkeit zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AK.

§ 4 Vergütung Personalvermittlung

  1. Die Vermittlungsprovision wird im Einzelvertrag vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem zu erwartenden Bruttojahresgehalt des vermittelten Mitarbeiters.
  2. Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen netto zu begleichen.
  3. Verlängert sich die Probezeit oder kommt es innerhalb der Probezeit zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Kandidaten, gilt die Rückerstattungsregelung gemäß individueller Vereinbarung.

§ 5 Vergütung Arbeitnehmerüberlassung

  1. Die Stundensätze für überlassene Mitarbeiter werden im Einzelvertrag vereinbart und richten sich nach dem aktuellen iGZ/DGB-Tarifvertrag bzw. branchenüblichen Equal-Pay-Regelungen.
  2. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich oder monatlich auf Basis der vom Auftraggeber gegengezeichneten Stundennachweise.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt AK alle für die Vermittlung bzw. Überlassung erforderlichen Informationen zur Verfügung (Stellenbeschreibung, Arbeitszeiten, Vergütung, Anforderungsprofil, ggf. besondere Qualifikationen).
  2. Bei der Arbeitnehmerüberlassung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung am Einsatzort gemäß § 11 Abs. 6 AÜG.
  3. Der Auftraggeber informiert AK unverzüglich über alle Umstände, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung relevant sind.

§ 7 Diskretion und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
  2. Die personenbezogenen Daten von Bewerbern werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der separat abrufbaren Datenschutzerklärung verarbeitet.
  3. Der Auftraggeber wird Bewerberdaten ausschließlich für Bewerbungs- und Einstellungszwecke nutzen und nicht an Dritte weitergeben.

§ 8 Haftung

  1. AK haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Im Übrigen ist die Haftung von AK auf den Ersatz des typischen vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  3. AK haftet nicht für die persönliche Eignung oder Leistung vermittelter Kandidaten, sofern AK die übliche Sorgfalt bei der Vorauswahl angewandt hat.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Einzelaufträge enden mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung.
  2. Rahmenverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Geretsried, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Stand: Mai 2026 · AK Personalmanagement GmbH