Diese AGB regeln Verträge zwischen der AK Personalmanagement GmbH und Unternehmen (B2B). Für Bewerber bestehen keine kostenpflichtigen Leistungen — die Vermittlung an Arbeitgeber ist für Bewerber stets unentgeltlich.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der AK Personalmanagement GmbH, Egerlandstr. 48, 82538 Geretsried („AK") und ihren Kunden („Auftraggeber") über Personalvermittlung sowie Arbeitnehmerüberlassung (AÜG-Leistungen).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn AK ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
§ 2 Leistungsspektrum
- Personalvermittlung: AK identifiziert geeignete Kandidaten für offene Stellen des Auftraggebers, prüft deren fachliche und persönliche Eignung und stellt sie dem Auftraggeber zur Auswahl vor.
- Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): AK überlässt eigene Arbeitnehmer als Zeitarbeitskräfte an den Auftraggeber. AK verfügt über die erforderliche unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit.
- Recruiting-Beratung: Auf Wunsch unterstützt AK bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen, der Definition von Anforderungsprofilen und der Strukturierung von Auswahlprozessen.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote von AK sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von AK oder durch Aufnahme der konkreten Tätigkeit zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AK.
§ 4 Vergütung Personalvermittlung
- Die Vermittlungsprovision wird im Einzelvertrag vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem zu erwartenden Bruttojahresgehalt des vermittelten Mitarbeiters.
- Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen netto zu begleichen.
- Verlängert sich die Probezeit oder kommt es innerhalb der Probezeit zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Kandidaten, gilt die Rückerstattungsregelung gemäß individueller Vereinbarung.
§ 5 Vergütung Arbeitnehmerüberlassung
- Die Stundensätze für überlassene Mitarbeiter werden im Einzelvertrag vereinbart und richten sich nach dem aktuellen iGZ/DGB-Tarifvertrag bzw. branchenüblichen Equal-Pay-Regelungen.
- Die Abrechnung erfolgt wöchentlich oder monatlich auf Basis der vom Auftraggeber gegengezeichneten Stundennachweise.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt AK alle für die Vermittlung bzw. Überlassung erforderlichen Informationen zur Verfügung (Stellenbeschreibung, Arbeitszeiten, Vergütung, Anforderungsprofil, ggf. besondere Qualifikationen).
- Bei der Arbeitnehmerüberlassung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung am Einsatzort gemäß § 11 Abs. 6 AÜG.
- Der Auftraggeber informiert AK unverzüglich über alle Umstände, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung relevant sind.
§ 7 Diskretion und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
- Die personenbezogenen Daten von Bewerbern werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der separat abrufbaren Datenschutzerklärung verarbeitet.
- Der Auftraggeber wird Bewerberdaten ausschließlich für Bewerbungs- und Einstellungszwecke nutzen und nicht an Dritte weitergeben.
§ 8 Haftung
- AK haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Im Übrigen ist die Haftung von AK auf den Ersatz des typischen vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- AK haftet nicht für die persönliche Eignung oder Leistung vermittelter Kandidaten, sofern AK die übliche Sorgfalt bei der Vorauswahl angewandt hat.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
- Einzelaufträge enden mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung.
- Rahmenverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Geretsried, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: Mai 2026 · AK Personalmanagement GmbH
